Hallo,
ich bin im Jahr 2014 arbeitsunfähig erkrankt. Nach vielen Aufhalten in Kliniken und auf Reha
wurde ich aufgefordert EM Rente zu beantragen. Dieses habe ich nun von der Rentenversicherung rückwirkend zum 01.04.2015 bewilligt bekommen.
Allerdings befristet zum 01.08.2018.
Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) aufgefordert mir
meinen alten Freizeitausgleichstunden und meinen Urlaub auszuzahlen.
Meine Freizeitausgleichstunden wurden nun nach einigen hin und her ausgezahlt.
Aber meinen Urlaub will mein Arbeitgeber nicht auszahlen.
Ich habe auf das Urteil von BAG, Urteil vom 7.8.2012, 9 AZR 353/10
hingewiesen doch mein Arbeitgeber weigert sich mit der Aussage mein Beschäftigungsverhältnis wäre ja nicht beendet und könnte ja eventuell ab dem 01.08.2018
wieder aufgenommen werden.
Ich finde das recht sonderbar zumal ja auch während der befristeten Erwerbsminderungsrente wieder neuer Urlaub entsteht.
Ich bitte um Hilfe.
Mfg
Pedro
Auszahlung von Urlaub
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- Tibor
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Re: Auszahlung von Urlaub
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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