Wiederholung eines Vergabeverfahrens?

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
Blue125
Power User
Power User
Beiträge: 371
Registriert: Freitag 28. November 2008, 13:21

Wiederholung eines Vergabeverfahrens?

Beitrag von Blue125 »

Hallo zusammen,
hab eine Frage zum Vergaberecht:
Angenommen man vergibt im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Los an das Unternehmen, welches man am besten findet.
Wenig später kommen sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber überein den Auftrag einvernehmlich zu beenden. Muss man das Verfahren das wieder neu durchführen, um den anderen Bietern von damals erneut die Chance zu bieten?

Mir wäre schon geholfen, wenn ich wüsste, in welchen Normen ich was dazu finde. Danke sehr.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10254
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wiederholung eines Vergabeverfahrens?

Beitrag von famulus »

Wenn der durch Zuschlag in dem ursprünglich durchgeführten Vergabeverfahren abgeschlossene Vertrag beendet wird, dann entsteht der - ggf. deckungsgleiche - Bedarf des Auftraggebers von Neuem. Das bedeutet, dass ein neuer öffentlicher Auftrag vorliegt, der nach den Bestimmungen, die den Auftraggeber ursprünglich zur Vergaberechtsanwendung verpflichtet haben (abhängig u.a. von Auftragswert und Bundesland), grundsätzlich auch erneut in einem Vergabeverfahren zu vergeben ist. Das ursprüngliche Vergabeverfahren ist damals durch den Zuschlag beendet worden, zudem dürfte inzwischen auch die Bindefrist abgelaufen und damit die Wirksamkeit der ursprünglich eingereichten Angebote entfallen sein: das bedeutet, dass es gar kein Angebot des damals Zweitplatzierten mehr gibt, das ohne weiteres angenommen werden könnte. Eine direkter Vertragsschluss ohne Berücksichtigung des Vergaberechts wäre dann eine rechtswidrige (aber zivilrechtlich nicht unbedingt unwirksame) De-facto-Vergabe.

Mit den "Normen" ist das so eine Sache: vieles ist ausdrücklich so gar nicht geregelt. Im Prinzip ist das allgemeines Schuldrecht (Vergabeverfahren = vorvertragliches Schuldverhältnis, in das die jeweils "passenden" untergesetzlichen Vergabeordnungen wie z.B. VOB/A, VOL/A oder VgV aufgenommen werden). Das alles ist sehr abhängig vom geschätzten Auftragswert (Obeschwellenbereich/Unterschwellenbereich), vom Bundesland (im Unterschwellenbereich ist Vergaberecht Ländersache) und eben von der Art des Auftrags (z.B. Liefer-/Dienstleistung, freiberufliche Leistung oder Bauauftrag).
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Antworten