Hallo zusammen,
kennt jemand konkrete Normen, wo geregelt ist, wie lange ein Unternehmen die Unterlagen eines Vergabeverfahrens aufbewahren muss? In den einschlägigen Gesetzen wie VGV, VOL/a etc. habe ich nichts konkretes finden können.
Vielen Dank vorab!
Aufbewahrungspflicht von Vergabeunterlagen
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 371
- Registriert: Freitag 28. November 2008, 13:21
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10255
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Aufbewahrungspflicht von Vergabeunterlagen
Selbst wenn, hätte nach deinen bisherigen Auftritten wahrscheinlich keiner Lust, sie dir zu verraten.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar