Steuerberaterhaftung

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Gelöschter Nutzer

Steuerberaterhaftung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zu dem Thema Haftung eines Steuerberaters.

Die Kurzversion:

Es wurden Nachzahlungszinsen in Einkommensteuerbescheiden festgesetzt. Diese Einkommensteuerbescheide sind später u.a. aufgrund von neuen Gewinnmitteilungen in Bezug auf Beteiligungen später mehrfach geändert worden.
Die Höhe der Nachzahlungszinsen hat sich daher in den dazrauffolgenden Jahren ebenfalls mehrfach geändert, jeweils unter Angabe der bereits festgesetzten Zinsen.

Nun meine Frage:

Ganz ungeachtet dessen, ob der Steuerberater die Festsetzung der Nachzahlungszinsen zu vertreten hat, wann beginnt die Verjährung der festgesetzten Zinsen?

Bereits mit Zugang der Erstbescheide?

Mit Zugang der Änderungsbescheide?

Ein Beispiel wäre: Erstbescheid 2002 mit 1000 € Nachzahlungszinsen.

Mehrere Änderungsbescheide, jeweils unter Angabe der bereits festgesetzten Zinsen. Der letzte Bescheid 2013, 10.000 € Nachzahlungszinsen unter Ang
abe von bereits im Jahr 2009 festgesetzen Zinsen in Höhe von 3.000 € .

Kann ich nun noch die 10.000 € geltend machen? Oder ist der Anspruch in Höhe von 3.000 € verjährt?

Das gleiche gilt für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Die Festsetzung erfolgt beispielsweise erstmals im Jahr 2009. Wird jedoch in den Änderungsbescheiden bis 2013 aufrecht erhalten.

Vielen dank für Ihre Mithilfe.
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Tibor
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Re: Steuerberaterhaftung

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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