[ArbR] [GewR] Gewerbebegriff i. Z. m. Nebentätigkeit

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

[ArbR] [GewR] Gewerbebegriff i. Z. m. Nebentätigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Servus,

kürzlich wurde mit einem Affiliate-Marketing-Unternehmen (Produktanbieter zur Bereitstellung von Werbemitteln) ein Kaufvertrag nach § 433 Abs. 1 BGB über den Erwerb von Werbepaketen (online) geschlossen, die für Klickzahlen oder Banner auf eigenen Websites verwendet werden können. Darüber hinaus nimmt der Kunde nach Erwerb an einem sogenannten Payback-Programm teil, welches nach AGBs des Unternehmens aber keine Garantie hierzu bietet (auch die Höhe kann variabel sein). Ebenso kann das Unternehmen genauso wenig haftbar für eine fernbleibende Auszahlung des ausgewiesenen Paybackbonus gemacht werden. Nun stellt sich die Frage, ob für diese Form des Vertrags ein Gewerbe angemeldet werden muss? Der Gewerbebegriff umfasst ja jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in freien Berufen. Kann unter diesen Umständen überhaupt von einer Gewinnerzielungsabsicht die Rede sein? Als gewerbliche Tätigkeit gilt eine nicht gelegentliche Betätigung und die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Payback-Bonus läuft ja von selbst, sodass sich auch hier die Frage stellt, ob dieser Tatbestand gegeben ist. Darüber hinaus scheint nicht ganz eindeutig, ob der Gewerbebetrieb überhaupt nach nach außen für die Beteiligten erkennbar ist.
Wie sieht es dann nun mit einer Nebentätigkeit aus? Gemäß § 3 Abs. 3 TVöD (findet Anwendung) sind Nebentätigkeiten gegen Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Wäre dies zutreffend?

Vielen Dank im Voraus!
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