[ArbR] Änderung des Rechtsverhältnisses durch Vollzug

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erudite
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[ArbR] Änderung des Rechtsverhältnisses durch Vollzug

Beitrag von erudite »

Guten Tag liebe Mitglieder,
Ich habe erneut eine Frage bezüglich des Arbeitsrechts.

Nehmen wir an ein A schließt einen AV mit B. Mit Abschluss des Vertrages wird A zu einem AN und B zu einem AG.

Hat der eigentliche Vollzug, also das Antreten der Arbeit des A noch weitere rechtliche Folgen? Ich meine einmal gelesen zu haben, dass ein Urlaubsanspruch erst nach Antritt der Arbeit entsteht kann aber dazu leider nichts mehr finden.

Grundsätzliche Frage: Verändert das Antreten und Vollziehen der Arbeit etwas an der Rechtsbeziehung? Welchen Stellenwert hat der Vollzug im deutschen Arbeitsrecht?

Ich danke vielmals für Antworten und wünsche einen angenehmen Tag.
MfG
Fortschritt; nicht Perfektion
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