Guten Tag liebe Mitglieder,
Ich habe erneut eine Frage bezüglich des Arbeitsrechts.
Nehmen wir an ein A schließt einen AV mit B. Mit Abschluss des Vertrages wird A zu einem AN und B zu einem AG.
Hat der eigentliche Vollzug, also das Antreten der Arbeit des A noch weitere rechtliche Folgen? Ich meine einmal gelesen zu haben, dass ein Urlaubsanspruch erst nach Antritt der Arbeit entsteht kann aber dazu leider nichts mehr finden.
Grundsätzliche Frage: Verändert das Antreten und Vollziehen der Arbeit etwas an der Rechtsbeziehung? Welchen Stellenwert hat der Vollzug im deutschen Arbeitsrecht?
Ich danke vielmals für Antworten und wünsche einen angenehmen Tag.
MfG
[ArbR] Änderung des Rechtsverhältnisses durch Vollzug
Moderator: Verwaltung
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[ArbR] Änderung des Rechtsverhältnisses durch Vollzug
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