Europarecht Eugvvo-CiC
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Europarecht Eugvvo-CiC
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage zu der EuGVVO. Ich würde gerne wissen, ob auch die Fälle der cic unter den Anwendungsbereich von Art. 7 EuGVVO fallen. Ich könnte es mir vorstellen, wel es dabei um Fragen aus Verträgen geht, so dass die grundsätzliche Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, auch unter den Anwendungsbereich fallen könnte. Daran schließt sich die Frage, ob das auch für Rückabwicklungsverhältnisse gilt, wobei zunächst gerichtlich festzustellen wäre, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Vielen Dank für Eure Meinungen, viele Grüße Sonne
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Re: Europarecht Eugvvo-CiC
Rückabwicklung ja. cic ist europäisch autonom grds nicht vertraglich zu qualifizieren (beachte auch die Kollisionsnormen in der Rom II VO). Ausnahme: Verletzung einer freiwillig eingegangen Verpflichtung.