Welche Rechtschutz gibt es bei der Rücknahme einer vorläufig

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lukda
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Welche Rechtschutz gibt es bei der Rücknahme einer vorläufig

Beitrag von lukda »

Guten Tag zusammen,
ich bin kein Jurist hätte aber eine dringende Frage zu einem bestimmten Sachverhalt und würde mich über jeden Tipp sehr freuen.
Angenommen es wird A, der selbstständig als Autohändler tätig ist, vorläufig Arbeitslosengeld II (§42 I 1 SGB 1) gewährt. Erst nach Ende des Bewilligungsabschnitts erfolgt die Berechnung des tatsächlichen Durchschnittseinkommens auf Grundlage der nun vom A eingereichten Einkommensbescheinigungen. Es wird nun für den gesamten Bewilligungsabschnitt das so ermittelte tatsächliche Durchschnittseinkommen angerechnet. Das tatsächliche Durchschnittseinkommen ist dabei viel höher als das vorläufige Durchschnittseinkommen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird endgültig abgelehnt und in dem Ablehnungsbescheid wird angemerkt, dass ein Erstattungsbescheid noch folgen wird. Auch in der Vergangenheit musste A stets eine gewisse Summe erstatten, dieses mal ist die Erstattungssumme aber verhältnismäßig unerwartet hoch- fast 5.000 € müssen zurückgezahlt werden?

Ist es irgendwie möglich, dass A gegen die Forderung vorgehen kann? A hat mit einer derartig hohen Rückforderung nicht gerechnet und hat das Geld auch nicht. Könnte man hier vielleicht auf irgendeine Härtefallregelung abstellen?

Ganz freundliche Grüße
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Tibor
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Re: Welche Rechtschutz gibt es bei der Rücknahme einer vorlä

Beitrag von Tibor »

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