Hallo zusammen,
wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch...:
Ich habe gerade eine Problem, § 1925 Abs. 3 BGB im System der gesetzlichen Erbfolge einzurichten bzw. genauer gesagt den dortigen Verweis auf die "für die Beerbung der ersten Ordnung geltenden Vorschriften".
Einfaches Beispiel: Erblasser verstirbt eltern- und kinderlos, hinterlässt aber zwei Geschwister. Diese würden dann gesetzliche Erben. Was ist aber, wenn die beiden Geschwister verstorben sind, jeweils aber eine unterschiedliche Zahl von Abkömmlingen hinterlassen (zB der Bruder zwei Kinder und die Schwester ein Kind)?
Vielleicht kann jemand kurz Erklärungshilfe leisten?
Verständnisfrage § 1925 BGB
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Re: Verständnisfrage § 1925 BGB
Es gilt § 1924 III BGB:
Angenommen, es handelt sich bei den Geschwistern um gemeinsame Kinder, bekommen die Kinder des Bruders also jeweils 1/4 und das Kind der Schwester 1/2.(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
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