Liebe Forumsmitglieder,
wie ist das eigentlich, wenn bei nichtselbständiger Tätigkeit aufgrund des Abflussprinzips nicht wiederkehrende Einkünfte oder Werbungskosten erst im Folgejahr anfallen (und damit dort erst geltend gemacht werden können), in welchem aber die nichtselbständige Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt wird und daher im Folgejahr gar keine Einkünfte hieraus generiert werden? Hat man dann Pech gehabt, weil der Abzug von Werbungskosten von Null nichts bringt, oder kann man die Werbungskosten ausnahmsweise, weil die nichtselbständige Tätigkeit im Vorjahr beendet wurde, auch für die Einkünfte im Vorjahr geltend machen?
(Bsp.: Nichtselbständige Tätigkeit bis 31.12.2016, Werbungskosten - etwa Ausstandsfeier mit Kollegen - im Februar 2017 angefallen)
Danke für Eure Antworten!
Giorgio
[SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungsjahr
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- Giorgio
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- Tibor
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Das sind dann nachträgliche WK, also Abfluss später ist kein Problem. Bei dem "Ausstand" hätte ich aber Zweifel, ob das überhaupt WK dem Grunde nach sind, da keine Aufwendungen zum Erwerb oder zur Sicherung von Einkünften.
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Danke für Deine schnelle Antwort! Verstehe ich das also richtig, dass man die Werbungskosten (so sie abzugsfähig sind - in dem von mir gebildeten Beispiel sind sie sicherlich nicht eindeutig, es gibt aber einige Urteile, die die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten im Rahmen einer Abschiedsfeier bejaht haben, vgl. BFH, Beschl. vom 26.01.2010 – VI B 95/09 = BeckRS 2010, 25016021) dann noch für das letzte Jahr der Einkünfte geltend machen kann (also in dem von mir gebildeten Beispiel in der ESt-Erklärung für 2016)?
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Nein, im Jahr des Abflusses, also im Jahr 2017, wenn die Bewirtung bezahlt wird.
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Ok. Und wie wird das dann berücksichtigt, wenn keine Einkünfte anfallen? Wird der ESt-Bescheid (im Beispiel für 2016) nachträglich korrigiert? Oder wie kann man das in 2017 berücksichtigen?
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Man hat dann negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in 2017, die mit anderen positiven Einkünften des Jahres 2017 ausgeglichen werden können. Gibt es keine positiven Einkünfte 2017, gibt es einen Verlustrücktrag in das Jahr 2016.
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Re: [SteuerR] Abflussprinzip/keine Einkünfte im Veranlagungs
Tibor, vielen Dank!