[Grundlagen] Rechtsphilosophie: Der Diskussionsthread

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
StudiVader315226
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 240
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34

[Grundlagen] Rechtsphilosophie: Der Diskussionsthread

Beitrag von StudiVader315226 »

Diskutieren wir frei und allgemein über Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und evtl. Rechtssoziologie!

Ich fange mal an und möchte gerne eine im Mahlmann vertretene Ansicht bestreiten - oder zumindest eine andere Ansicht darstellen.

Mahlmann schreibt in seinem Buch über Rechtsphilosophie in §22 II (im Bezug auf das Beispiel des Schokolade-Gebens an zwei Kinder)
Wenn er ihnen vergiftete Schokolade gibt, um ihnen schnell aus dem Elend des Daseins zu verhelfen (für ihn aus Welthass und Sehnsucht nach dem Jenseits das wünschenswerteste aller Ziele) wäre die Absicht zwar verrückt, aber ... durchaus davon geleitet, den Kindern einen Gefallen zu tun. Dennoch ist die Verteilung der vergifteten Schokolade keine moralisch gute Handlung, da die Kinder dadurch in Lebensgefahr geraten. Es kommt also auch auf das Resultat der Handlung an. Eine Handlung, die objektiv, unabhängig von den Absichten, schädliche Folgen für den Handlungsadressaten hat, ist nicht moralisch gut.
Hier sieht es dann so aus, als ob dies objektiv feststellbar wäre. Nach einigen, vor allem universalistischen Theorien stimmt die Ansicht.
Aber nun gibt es im Internet Seiten, die einen solchen Welthass tatsächlich vertreten und auch Philosophen, die tatsächlich die Nichtexistenz besser als die Existenz finden, so David Benatar (ich hatte im Melde-Thread schonmal was darüber geschrieben).

Warum könnte also ein anderer radikaler Antinatalist/Nihilist die oben dargestellte Handlung nicht, zumindest subjektiv (und Moral ist doch etwas ziemlich subjektives, zumindest meiner Ansicht nach!) sehr wohl als "moralisch gut" hinstellen? Zumindest im Rahmen (mehr oder weniger radikaler) relativistischer Theorien der Moral (Kelser, Dworkin, Utilitaristen,...) wäre dies doch möglich! Okay, diese Theorien können Moral meist nicht letztbegründen oder greifen dann doch wieder auf deontologische Kriterien/Werte zurück, aber trotzdem könnte doch ein radikaler Utilitarismus beispielsweise die Handlung auch hier - aufgrund von höchstem Nutzen durch Nichtexistenz (Benatar!) - als moralisch gut werten.

Basieren Mahlmanns Thesen im 2. Teil des Buches auf kognitivistischen oder universalistischen, die also besagen, dass Moral (mehr oder weniger) unabhängig von menschlichen Subjekten und Wertmaßstäben existiert?
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: [Grundlagen] Rechtsphilosophie: Der Diskussionsthread

Beitrag von thh »

StudiVader315226 hat geschrieben:ahlmann schreibt in seinem Buch über Rechtsphilosophie in §22 II (im Bezug auf das Beispiel des Schokolade-Gebens an zwei Kinder)
Wenn er ihnen vergiftete Schokolade gibt, um ihnen schnell aus dem Elend des Daseins zu verhelfen (für ihn aus Welthass und Sehnsucht nach dem Jenseits das wünschenswerteste aller Ziele) wäre die Absicht zwar verrückt, aber ... durchaus davon geleitet, den Kindern einen Gefallen zu tun. Dennoch ist die Verteilung der vergifteten Schokolade keine moralisch gute Handlung, da die Kinder dadurch in Lebensgefahr geraten. Es kommt also auch auf das Resultat der Handlung an. Eine Handlung, die objektiv, unabhängig von den Absichten, schädliche Folgen für den Handlungsadressaten hat, ist nicht moralisch gut.
Ob das so ist, hängt davon ab, inwieweit sich Moral objektivieren lässt - und an welchen Kriterien man das misst.

Das dargestellte Zitat halte ich für unschlüssig, weil es voraussetzt, dass "Lebensgefahr" eine schädliche Folge ist. Allerdings kann man durchaus der Ansicht sein, es sei (a) erstrebenswert, zu sterben, so dass der Tod wünschenswert wäre und Lebensgefahr daher nicht schädlich sein kann oder (b) der Abhärtung, Selbsterfahrung o.ä. dienlich, einmal in Lebensgefahr geschwebt zu haben. Man wird diese Auffassungen für abseitig oder verrückt halten und die Gegenauffassung, dass eine Lebensgefahr für Kinder schädlich ist, für offenkundig und damit - quasi - objektiv; damit setzt man aber eben eine bestimmte subjektive Ansicht als objektive Wahrheit. Und das ist m.E. (jedenfalls so) falsch. Ob etwas moralisch "gut" ist, kann man auf diese Weise nur unter Angabe des jeweiligen "moralischen Koordinatensystems" beurteilen.

Ansonsten fällt man bestenfalls auf "das Wahre, Gute und Schöne" zurück ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
StudiVader315226
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 240
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34

Re: [Grundlagen] Rechtsphilosophie: Der Diskussionsthread

Beitrag von StudiVader315226 »

Oder landet im infiniten Regress...
Antworten