[Grundlagen] Reine Rechtslehre Kelsen

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JPivonka
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[Grundlagen] Reine Rechtslehre Kelsen

Beitrag von JPivonka »

Kelsen leitet die Geltung des gesamten positiven Rechts (des Sollens) wiederum aus einem Sollen, der sog. Grundnorm (es gilt, dass die von .. erlassenen Gesetze in Gebiet ... gelten sollen) ab. Diese hat neben dem ordnungsgem. Erlass eines Gesetzes die zusätzliche Voraussetzung, dass es wirksam ist. Wirksam in dem Sinne, dass es respektiert werden muss, mithin "im großen und ganzen befolgt wird."

Wie ist diese Bedingung zu verstehen, damit sich daraus nicht ein (logischer) Bruch innerhalb des strengen normativen Positivismus der reinen Rechtslehre hin zur Empirie (Rechtssoziologie), die Kelsen strengstens von der Rechtswissenschaft trennt, ergibt?
Manu103
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Re: [Grundlagen] Reine Rechtslehre Kelsen

Beitrag von Manu103 »

Ich glaube mich erinnern zu können, dass Kelsen zwar Abstand vom Gewohnheitsrecht nimmt (im Gegensatz zu Puchta), jedoch das Naturrecht schon Einfluss auf seine Theorien hatte. ius naturale i.d.S., dass die Vernunft des Menschen zu Akzeptanz bestimmter Regeln zum gemeinschaftlichen Zusammenleben führt. Nagel mich aber bitte nicht darauf fest.
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