Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspflicht

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kasamb
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Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspflicht

Beitrag von kasamb »

Hallo,

es geht um gesetzliche Krankenversicherung.
Besteht der nachgehende Leistungsanspruch nur wenn danach (also, nach 1 Monat) Versicherungspflicht besteht oder auch wenn diese nicht besteht, also z.B. wenn man ins Ausland wegzieht und sich in Deutscland abmeldet und die Krankenversicherung kündigt?

Danke schon mal
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Baron
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspfl

Beitrag von Baron »

Geschlossen, weil Du weißt schon warum.
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