Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
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Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Hallo,
wenn der Arbeitgeber einseitig das zu erreichende Ziel einer Zielvereinbarung ändert, bzw. das Ziel komplett aufgibt, geht das ja nicht so einfach. Meiner Meinung nach kommt hier das allgemeine Leistungsstörungsrecht zum Tragen, evtl. sogar (je nach Umständen) eine Störung der Geschäftsgrundlage. Ich finde dazu aber komischerweise keine Rechtsprechung. Das einzige was ich zu dem Thema finde ist, dass eine Zielvereinbarung gar nicht erst zustande kommt. Weiß da jemand zufällig was? Das muss doch mal entschieden worden sein
wenn der Arbeitgeber einseitig das zu erreichende Ziel einer Zielvereinbarung ändert, bzw. das Ziel komplett aufgibt, geht das ja nicht so einfach. Meiner Meinung nach kommt hier das allgemeine Leistungsstörungsrecht zum Tragen, evtl. sogar (je nach Umständen) eine Störung der Geschäftsgrundlage. Ich finde dazu aber komischerweise keine Rechtsprechung. Das einzige was ich zu dem Thema finde ist, dass eine Zielvereinbarung gar nicht erst zustande kommt. Weiß da jemand zufällig was? Das muss doch mal entschieden worden sein
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Hat sich erledigt. Gibt keine BAG Rechtsprechung dazu. In der Literatur ist es aber einigermaßen geklärt und nur teilweise umstritten. Ich hab auch ein paar BSG und BAG Entscheidungen gefunden, die sich auf die Konstellation übertragen lassen, wenngleich es dort im Kern darum geht, dass überhaupt keine Zielvereinbarung zustande kam. Die Thematik schreit allerdings mE. nach einem vertiefenden Aufsatz. Gibt zwar schon paar Sachen dazu, aber wirklich ins Detail geht man nicht. Vielleicht gehe ich das ja mal an Je nach Einzelfall kann man da nämlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe mich schon vom BAG zitiert werden bla bla bla (h.M: siehe nur: Tobias__21, NZA 2018, 2121 m.w.N.)
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Danke für die Info. Habe gerade vor einem ähnlichen Problem gestanden und habe nach einer Lösung gesucht und dank dir hier gefundenTobias__21 hat geschrieben:Hat sich erledigt. Gibt keine BAG Rechtsprechung dazu. In der Literatur ist es aber einigermaßen geklärt und nur teilweise umstritten. Ich hab auch ein paar BSG und BAG Entscheidungen gefunden, die sich auf die Konstellation übertragen lassen, wenngleich es dort im Kern darum geht, dass überhaupt keine Zielvereinbarung zustande kam. Die Thematik schreit allerdings mE. nach einem vertiefenden Aufsatz. Gibt zwar schon paar Sachen dazu, aber wirklich ins Detail geht man nicht. Vielleicht gehe ich das ja mal an Wer sucht, dort findet ihr einen guten Anwalt der sich damit auskennt. Je nach Einzelfall kann man da nämlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe mich schon vom BAG zitiert werden bla bla bla (h.M: siehe nur: Tobias__21, NZA 2018, 2121 m.w.N.)
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Schnapp mir aber nicht meinen Aufsatz weg
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Fixed that for you. Willst ja sicher unter Klarnamen veröffentlichen.Tobias__21 hat geschrieben: (h.M: siehe nur: TobiasG, NZA 2018, 2121 m.w.N.)
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Sicher wird er mal mit einer vergleichenden Studie zur Namenstäuschung in die Annalen der Rechtswissenschaften eingehen.
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Spaßvögel
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- JulezLaw
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Wäre es niveaulos, wenn ich unter Hinweis auf seine sonstigen Geschichten sagen würde, dass er evtl. sogar in die Analen einzieht? Wenn ja, sag ich das nicht.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Sicher wird er mal mit einer vergleichenden Studie zur Namenstäuschung in die Annalen der Rechtswissenschaften eingehen.
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Ich hatte genau auf dieses Niveau abgezielt.
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
Das ist nichts wofür man sich zu schämen braucht
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Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar