Individualarbeitsrecht - Befristete Teilzeit

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Phil45
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Individualarbeitsrecht - Befristete Teilzeit

Beitrag von Phil45 »

Guten Abend,

ich schreibe momentan meine Bachelorarbeit über das Thema "Arbeitsrechtliche Grundlagen des befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis ses".

Ich habe meiner Professorin meine Bachelorarbeit als Word-Dokument zugeschickt, damit sie mit ihrem geschulten Auge rüberschaut. Nun sagte sie mir, dass ihr in meiner Bachelorarbeit die individualrechtliche Seite etwas wenig vorkommt, also die Frage, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret eine befristete Teilzeit vereinbaren.

Was genau meint sie damit? Da ich die Bachelorarbeit bereits in 3 (!!!) Tagen, also am Samstag abgeben muss, wollte ich ganz nett fragen, ob ihr irgendwelche Stichwörter oder Tipps geben könnt.

Ich weiß nicht, was ich da großartig erwähnen soll? Arbeitnehmer und Arbeitgeber können natürlich individualrechtlich im individuellen Arbeitsvertrag regeln, dass der Arbeitnehmer befristet, beispielsweise für 2 Jahre, in Teilzeit arbeit und anschließend in seine Vollzeitstelle zurückkehrt. Da dies ja nunmal individuell geschieht, würde der Bereich des Arbeitsvertrages doch auch keiner Inhaltskontrolle unterliegen, richtig? Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, worauf sie konkret hinaus will oder was man da behandeln/prüfen könnte. Die Zeit rast mir davon, deswegen frage ich verzweifelt euch nach Rat. Ich habe schon viel recherchiert, außer der Inhaltskontrolle, die in diesem Fall ja aber nicht greift (oder?) und habe Angst, zu viel Zeit mit dem Recherchieren zu verlieren und hoffe, dass ihr mir vielleicht einen kleinen Tipp geben könnt.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend.

Liebe Grüße,
Phil
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Tikka
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Re: Individualarbeitsrecht - Befristete Teilzeit

Beitrag von Tikka »

Phil45 hat geschrieben:Guten Abend,

ich schreibe momentan meine Bachelorarbeit über das Thema "Arbeitsrechtliche Grundlagen des befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis ses".

Ich habe meiner Professorin meine Bachelorarbeit als Word-Dokument zugeschickt, damit sie mit ihrem geschulten Auge rüberschaut. Nun sagte sie mir, dass ihr in meiner Bachelorarbeit die individualrechtliche Seite etwas wenig vorkommt, also die Frage, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret eine befristete Teilzeit vereinbaren.

Was genau meint sie damit? Da ich die Bachelorarbeit bereits in 3 (!!!) Tagen, also am Samstag abgeben muss, wollte ich ganz nett fragen, ob ihr irgendwelche Stichwörter oder Tipps geben könnt.
Nun ich kann nicht in den Kopf deiner Professorin gucken, weiß daher nicht was genau sie vermisst. Aber individualarbeitsrecht geht weit über die rein vertragsrechtliche Komponente hinaus.
Es betrifft also auch Fragen der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsbedingungen und den Regeln, die hierzu von der Rechtsprechung entwickelt wurden (analoge Anwendung des TzBfG).
Natürlich könnte sie auch andere Themen vermissen z.B. die Frage in wie weit eine einseitige Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) befristet sein kann etc.
Aber das ist natürlich alles Kaffeesatzleserei.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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