[Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

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DavidSchabany
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[Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Beitrag von DavidSchabany »

Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?
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Tibor
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Beitrag von Tibor »

Na wie ist es denn in Abs 2 formuliert?
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Tobias__21
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Beitrag von Tobias__21 »

DavidSchabany hat geschrieben:Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?
Nein. Art und Umfang müssen kumulativ vorliegen. § 1 II HGB enthält eine widerlegbare Vermutung. Da steht "oder", also heisst das im Umkehrschluss das wenn Art oder Umfang fehlen ein Handelsgewerbe nicht vorliegt, also beides vorliegen muss :)
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DavidSchabany
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Beitrag von DavidSchabany »

Okay, das ist logisch, danke. Die negative Formulierung war zunächst etwas verwirrend.
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