Habe einen Altvertrag von 2003 (Textfromerfordernis ist also nicht einschlägig) vor mir liegen mit folgender Verfallklausel:
§ 18 Besondere Vereinbarungen
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.
2. Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab und erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich erhoben wird.
Die Gegenseitige argumentiert damit, dass diese Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB iVM § 202 Abs. 1 unwirksam ist.
Wieso das? Kann jmd. helfen? Ich finde keinen AGB-rechtlichen Verstoß
Verfallklausel Arbeitsrecht
Moderator: Verwaltung
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Verfallklausel Arbeitsrecht
I want to believe.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Verfallklausel Arbeitsrecht
Die Meinung der Gegenseite trifft nicht zu, weil entsprechende Klauseln so auszulegen sind, dass sie für Fälle des § 202 I BGB (ua) nicht gelten.
Siehe BAG, Urteil vom 20.6.2013 – 8 AZR 280/12, Rn 19 ff.
Siehe BAG, Urteil vom 20.6.2013 – 8 AZR 280/12, Rn 19 ff.
"Honey, I forgot to duck."
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Re: Verfallklausel Arbeitsrecht
Danke für den Hinweis
Das LAG Hamm scheint dies anders zu sehen
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/vorsicht-bei-ausschlussklauseln-in-arbeitsvertr%C3%A4gen.aspx (Verwaister Link automatisch entfernt).
Werde trotzdem erstmal mit dem BAG Urteil dagegen halten.
Das LAG Hamm scheint dies anders zu sehen
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/vorsicht-bei-ausschlussklauseln-in-arbeitsvertr%C3%A4gen.aspx (Verwaister Link automatisch entfernt).
Werde trotzdem erstmal mit dem BAG Urteil dagegen halten.
I want to believe.