Bisschen was exotischeres: Literatur zum Naturrecht?

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Schnitte
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Bisschen was exotischeres: Literatur zum Naturrecht?

Beitrag von Schnitte »

Ich bastle gerade an meiner Diss zu einem völkerrechtlichen Thema und habe gelegentliche Bezüge zum Naturrecht. Obwohl diese Bezüge eher oberflächlich sind und es nicht nötig für die Diss ist, darauf vertieft einzugehen, hat das aber doch mein Interesse geweckt, mich ein wenig ins Naturrecht einzulesen. Kennt jemand dazu gute Literatur, etwa ein Lehrbuch (darf auch Englisch sein)? Ich weiß, dass es massig rechtshistorisches Zeug zu den Naturrechtlern von vor Jahrhunderten gibt, aber ich frage mich, ob das ein Bereich ist, der heute noch beackert wird und zu dem es noch Leute gibt, die dazu nicht rechtshistorisch forschen, sondern einfach das Naturrecht in der Sache weiterentwickeln oder zumindest überwichtsweise darstellen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Tibor
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Re: Bisschen was exotischeres: Literatur zum Naturrecht?

Beitrag von Tibor »

Interessant. Ich fand eigentlich die Auffassung von Herdegen ((Maunz/Dürig Präambel Rn. 43) zutreffend, dass "das moderne Völkerrecht […] alle vernunftrechtlich begründbaren rechtlichen oder sittlichen Grundsätze absorbiert [hat], die überhaupt eine gewisse Aussicht auf universelle Anerkennung haben" und deshalb für ein Geltung beanspruchendes Naturrecht im Völkerrecht kein Raum ist.
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Schnitte
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Re: Bisschen was exotischeres: Literatur zum Naturrecht?

Beitrag von Schnitte »

Ich behaupte auch nicht, dass das Naturrecht normative Geltung im Völkerrecht hat; dafür bin ich dann doch zu sehr Positivist, und auch das Völkerrecht (selbst das Gewohnheitsrecht) ist positives Recht. Es scheint aber so zu sein, dass in der Vergangenheit ganze Rechtsgebiete naturrechtlich erforscht sind; da wird dann darüber sinniert, ob es beispielsweise ein naturrechtliches Vertragsrecht gibt, das im Naturzustand, in Abwesenheit eines positiven Zivilrechts, gilt, und wie das so aussehen würde. Das mag im Völkerrecht allenfalls als Rechtserkenntnisquelle von Bedeutung sein, als echte rechtsquelle nicht mehr. Trotzdem frage ich mich, ob so etwas heute noch betrieben wird.
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