Was meint Ihr dazu? Rechtswidrig, wenn ohne Kenntnis des Bewerbers? Das Thema Schriftanalyse bei handgeschriebenen Lebensläufen geht ja in dieselbe Richtung.Precire ist ein Programm zur Stimmanalyse. Eine künstliche Intelligenz. Fünfzehn Minuten haben wir miteinander telefoniert, Precire und ich. Precire hat mir Fragen gestellt, nach meinem letzten Wochenende, nach meinem typischen Sonntag und ich habe geantwortet. Dann hat Precire meine Stimme genommen, sie in ihre Bestandteile zerlegt und eine halbe Million Parameter identifiziert: meine Sprechgeschwindigkeit, meine Quote an positiv konnotierten Wörtern, die Länge meiner Sprechpausen.
Aus diesen Parametern hat Precire meine Persönlichkeit berechnet. Wie neugierig ich bin (9), wie organisiert (4) und wie stark ich zur Überarbeitung neige (8)
In der Wirtschaft kommt Precire bei Personalgesprächen zum Einsatz. Statt mit dem zukünftigen Chef sprechen Bewerber bei den Firmen, die das Programm nutzen, mit der künstlichen Intelligenz. Und die entscheidet: Passt die Persönlichkeit des Bewerbers zu der ausgeschriebenen Stelle?
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 45555.html
Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
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Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Mit dem Unterschied, dass die Schriftanalyse Quatsch ist und von der Naturwissenschaft längst widerlegt wurde. Zur Stimmanalyse gibt es mWn noch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.Tobias__21 hat geschrieben:Das Thema Schriftanalyse bei handgeschriebenen Lebensläufen geht ja in dieselbe Richtung.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Das spielt ja bei der Bewertung der (vermeintlichen) Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das alles Quatsch ist
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Ganz unerheblich ist es, denke ich, nicht. Bei einer naturwissenschaftlich widerlegten Methode wird es deutlich schwerer, ein legitimes Interesse des Arbeitgebers zu finden, das man in einer Interessenabwägung (auf die es letzten Endes ankommen wird) dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers entgegenhalten kann.
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Ich glaube ohne eine Zustimmung des potentiellen AN, also wenn es heimlich geschieht, kommt man schon gar nicht zu einer Abwägung. Aber ja, Du hast Recht, daran habe ich gar nicht gedacht
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Unerlaubte Datenverarbeitung?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Eingriff ins APR? -> § 823 BGB? § 28 BDSG greift m.E. hier nicht.Tibor hat geschrieben:Unerlaubte Datenverarbeitung?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Gilt nicht bald ohnehin diese EU-VO?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
?Tibor hat geschrieben:Gilt nicht bald ohnehin diese EU-VO?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Hab mich noch nicht vertieft eingearbeitet, aber war nicht das BDSG großteilig Umsetzung von DatenschutzRL und tritt nicht an deren Stelle nun die DSGVO?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Keine AhnungTibor hat geschrieben:Hab mich noch nicht vertieft eingearbeitet, aber war nicht das BDSG großteilig Umsetzung von DatenschutzRL und tritt nicht an deren Stelle nun die DSGVO?
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Re: Stimmanalyse beim Bewerbungsgespräch
Komplett aufgehoben wird das BDSG nicht, aber angepasst. Änderungsgesetz hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9201867654
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