[ArbR] Weihnachtsgeld-Auszahlung

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Fanca
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[ArbR] Weihnachtsgeld-Auszahlung

Beitrag von Fanca »

Hallo,

nehmen wir mal an der AN ist seit dem 1.März 2019 in einer kleinen, öffentlichen Apotheke angestellt. Der Lohn wird nach Bundesrahmentarifvertrag der Apotheken gezahlt, der Vertrag ist ebenso vom Arbeitgeberverband der Apotheken. Der AN war bis einschließlich Oktober 25h angestellt, seit November 15h.

Im Bundesrahmentarifvertrag steht folgendes:

Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation bekannt ist, ist tatsächlich ein 13. Monatsgehalt, also eine tarifvertraglich verankerte Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes. Sie sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, korrekterweise auch so bezeichnet werden.
Dazu heißt es im Bundesrahmentarifvertrag von 1995 (BRTV) in §20,
Abs. 1: "Jeder Mitarbeiter erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe seines tariflichen Monatsverdienstes." Anspruch darauf haben alle tarifgebundenen Angestellten in Apotheken, die länger als drei Monate beschäftigt sind, also auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und PraktikantInnen. Auch wer im Arbeitsvertrag den Passus "Es gilt der BRTV" stehen hat, hat Anspruch auf diese Sonderzahlung. Derzeit ist der BRTV zwar ausgelaufen, gilt aber in der Nachwirkung.
Ganz klar heißt es im BRTV, dass die jährliche Sonderzahlung in Höhe eines tariflichen Monatsgehaltes zu erfolgen hat, die Höhe ist also nicht etwa von der Willkür des Arbeitgebers abhängig. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber das sogenannte "Weihnachtsgeld" kürzen mit der Bemerkung, die wirtschaftliche Lage sei so schlecht, und er könne nicht das vollständige "Weihnachtsgeld" ausbezahlen. Da es sich jedoch dabei meist um das 13. Monatsgehalt handelt, ist eine Kürzung nicht zulässig!


Der AN ist eine junge Mutter und seit Oktober wieder schwanger. Der AN ist unbefristet angestellt. Jede/Jeder KollegIN der AN hat Weihnachtsgeld bekommen, nur die AN nicht. Auf Nachfrage hat der AG gesagt, der AN sei eine Teilzeitkraft und hätte das Geld in der kurzen Zeit nicht erwirtschaftet und somit das Weihnachtsgeld nicht verdient. Es gibt aber eine Kollegin, die 20h arbeitet und das Weihnachtsgeld erhalten hat.

Im Arbeitsvertrag der AN steht folgendes:

§ 4 Vergütung
Die Gewährung von darüber hinaus gehenden Gratifikationen, Boni und anderen Leistungen
erfolgt, soweit diese nicht tariflich vorgeschrieben sind, freiwillig mit der Maßgabe, dass auch
durch eine wiederholte Zahlung ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet wird. Für
Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (z.B. aufgrund von Erziehungsurlaub, unbezahltem
Urlaub, krankheitsbedingten Fehlzeiten ohne Lohnfortzahlungsanspruch), werden Leistungen
nach Satz 4 nicht gewährt. Solche Zahlungen erfolgen insbesondere nicht, wenn die wirtschaftliche
Situation des Unternehmens, die Ertragslage oder das Bedürfnis nach der Bildung
von Rücklagen nach Auffassung des/der Apothekenleiters/in der Zahlung entgegenstehen.

§ 13 Ergänzende Regelungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter
in ihrer jeweils gültigen Fassung.


Ist der Grund des AGs zulässig, das Weihnachtsgeld der AN zu streichen, da sie es nicht erwirtschaftet hat aber jeder andere Kollege hat es bekommen? Darf die AN auf die Auszahlung des Weihnachtsgelds bestehen?

Danke!
Fanca
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Tibor
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Re: [ArbR] Weihnachtsgeld-Auszahlung

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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