Hallo zusammen,
ich hätte einige Fragen bzgl. der Vergütung nach StBVV.
1. Man beauftragt den Steuerberater eine Null-Bilanz für die Firma zu erstellen. Wie hoch darf die Vergütung sein? Auch zur gleichen Vergütung wie die Aufstellung eines Jahresabschlusses?
2. Darf ein Steuerberater eine volle Vorauszahlung anfordern und ohne diese seine Dienstleistungen verweigern?
Könnte mir jemand erklären wie z.B. Kosten für die Aufstellung eines Jahresabschlusses berechnet werden.
Danke euch!
Vergütungsverordnung für Steuerberater
Moderator: Verwaltung
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- Tibor
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Re: Vergütungsverordnung für Steuerberater
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 StbVV: Der StB erhält 10-40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B und das ist natürlich vorschussfähig (§ 8 StBVV).
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Re: Vergütungsverordnung für Steuerberater
Danke für die Antwort!
Ich hätte noch paar Fragen.
1. Wenn es um Null-Bilanz geht. Wie wird die Gebühr berechnet?
Da hat die Firma keine Einnahmen und keine Ausgaben gemacht.
2. Bzgl. des Vorschusses
Darf der Steuerberater die Friste zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt aufgrund nicht gezahlten Vorschusses versäumen?
Haftet er dann für den entstandenen Schaden?
Danke!
Sorry für die dumme Fragen. Aber ich kenne mich im Bereich Steuerrecht schlecht aus.
Ich hätte noch paar Fragen.
1. Wenn es um Null-Bilanz geht. Wie wird die Gebühr berechnet?
Da hat die Firma keine Einnahmen und keine Ausgaben gemacht.
2. Bzgl. des Vorschusses
Darf der Steuerberater die Friste zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt aufgrund nicht gezahlten Vorschusses versäumen?
Haftet er dann für den entstandenen Schaden?
Danke!
Sorry für die dumme Fragen. Aber ich kenne mich im Bereich Steuerrecht schlecht aus.