WEG. Wie kommt ein Beschluss zustande? Komme nicht klar.

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Ilya
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WEG. Wie kommt ein Beschluss zustande? Komme nicht klar.

Beitrag von Ilya »

Hallo,

es gibt eine Bruchteilgemeinschaft. Es gibt 17 Parteien.
Der Bauträger X hat die Privatstraße nicht richtig gebaut.
Nun wollen die Miteigentümer einen Anwalt Y beauftragen.
14 Stimmen waren dafür und nur 3 haben sich nicht dazu geäußert. Anwalt Y hat seine Arbeit gemacht und die Rechnung präsentiert.

Wer muss jetzt die Rechnung bezahlen? Alle 17 Parteien oder nur diese 14, die mit "ja" gestimmt haben?
Können die restlichen 3 Parteien den Beschluss irgendwie anfechten?
Wenn die Sache vor dem Gericht geht, nehmen diese 3 Parteien (die keinen Mandant abgegeben haben) am Verfahren teil?

Bei der Anwaltsbeauftragung reicht ein Mehrheitsbeschluss oder Einheitsbeschluss aus?
Handelt es sich bei der Anwaltsbeauftragung um eine ordnungsgemäße Verwaltung, sodass Mehrheitsbeschluss ausreicht?
Bit ein bisschen irritiert.

Abwandlung

Die Miteigentümer einen Anwalt ohne Beschluss beauftragt. Es erfolgte nur eine Vereinbarung während einer Kneipentour.
Wie ist die Rechtslage?
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Tibor
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Re: WEG. Wie kommt ein Beschluss zustande? Komme nicht klar.

Beitrag von Tibor »

Ich glaub du hast nun genug Rechtsberatung geschnorrt.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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