Freier Mitarbeiter

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Freier Mitarbeiter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand die Vorteile eines "Freien-Mitarbeiter-Vertrages" nennen.

Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer haben doch keine Sicherheiten?!

Wenn einer nicht mehr will, ist es doch zu ende.

Oder kann man eine Honorarpauschale festhalten?

Ich verstehe den Sinn und Zweck nicht!
BlaBla
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Beitrag von BlaBla »

Ich antworte Dir mal unjuristsich (das würde wohl imho den Forumsregeln widersprechen):

Wenn Du als ArbN tätig bist, werden muss der ArbG (zumindest pauschale) Sozialversicherungsbeiträge abführen, Urlaub gewähren etc.. Bist Du freier MA, dann ist das Dein Problem. Je nach Umfang der Tätigkeit kann das Sinn machen: so greift das Finanzamt erst ab einer gewissen Summe zu (ich glaube das ist 3 EStG), zudem bestehen Möglichkeiten der Befreiung von der RV-Pflicht etc. In diesen Grenzen ist dann Brutto=Netto

Hier würde ich aber mal hinschauen: wenn Du einen netten ArbG hast, dann legt er Dir (zumindest einen Teil) dieser ersparten Beiträge auf Deinen Stundenlohn drauf. Ist der ArbG aber nicht nett, spart er sich den Teil einfach ein (dann bist Du eine "billige Arbeitskraft")

-> MaW: in vielen Fällen geht es einfach um die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge. Wie ich das so sehe, sind diese Konstruktionen recht beliebt, aber häufig nur auf Sand gebaut.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mir ist der unterschied zwischen anstellung und freier tätigkeit durchaus bekannt.

aber welche funktion bzw. sinn hat so ein Freier Mitarbeitervertrag. ich denke nämliche für den "AN" keine!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Doch!

Ein "Freien-Mitarbeiter-Vertrag" hat mehrere Funktionen und Vorteile.

Für einen evtl. Rechtsstreit hat es eine große Bedeutung.
Hier kann z.B. vereinbart werden, wie hoch die Vergütung liegen.
Zahlungs- und Fälligkeitsregelung der Honorare.
Ob dem AG deine AGB in Kenntnis gesetzt worden ist.
Der Bereich und die Aufgaben der Tätigkeiten.
Vereinbarte gesicherte Mindestarbeitszeit.
Kündigungsfristen usw.

Ohne Verträge kann man praktisch kommen und gehen wie man will und zahlen oder kündigen wan man will.

Wie schon erwähnt ist es nichts anderes als ein Arbeitsvertrag i.w.S. oder eine Art Auftragsbestehtigung mit kontinuierlicher neuen Aufgaben.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

meine Frage geht dahin, wenn der Auftraggeber einen los werden will, wird es ihm ohne große mühen gelingen?!
Einen Anspruch auf weiterbeschäftigung wird man kaum durchsetzen können. Der AG braucht doch nur zu sagen, gab diesen Monat nichts!
Oder kann man auch eine monatliche Pauschale einrichten, aber das wird man doch sicherlich Probleme mit einer Scheinselbständigkeit haben, da man offesnichtlich nur für einen Auftraggeber arbeitet.

Gut wenn man Probleme mit der Bezahlung nachträglich hat, hat es sicherlich vorteile, aber sicherheiten, dass man in den nächsten Monaten Geld bekommt hat man im grunde nicht, oder?
BlaBla
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Beitrag von BlaBla »

Ach so, Du bist Power User (uups). Na dann wirds wohl keine Rechtsanfrage sein.

Schau mal in ArbR: Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages.

1) Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der ArbR-Normen ist "ArbN Eigenschaft". Der Sache nach sind die (floskelhaft gesagt) Schutzvorschriften. Nur bei ArbN greifen gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen etc. Kündigungsfristen, Urlaubsbregelungen usw.

2) Liegt ein Dienstvertrag vor, sacht doch schon das Gesetz "kann jederzeit gekündigt werden". Damit beantwortet sich Deine Frage eigentlich schon hieraus.

Der Gag an der Sache ist, dass viele dieser "Dienstverträge" (oder wie die auch immer beziechnet werden) in der Praxis oftmals auf Sand gebaut sind. Sprich: wenn Du es darauf ankommen lassen würdest....hast Du recht gute Chancen auf 1) [Risiko der Sache: es kommt immer auf den Einzelfall an...]
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