[WirtschR] Auflösung der GbR und Unternehmenskennzeichen

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Gelöschter Nutzer

[WirtschR] Auflösung der GbR und Unternehmenskennzeichen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmenskennzeichen einer GbR, wenn sich diese GbR auflöst?

Wird das Unternehmenskennzeichen ebenfalls automatisch inexistent? Bzw. geniesst das Unternehmenskennzeichen überhaupt Schutz, wenn es nicht im Handelsregister oder sonstwo eingetragen ist?


Wir das Unternehmenskennzeichen automatisch Teil der GbR, wenn es selbst nicht im Gesellschaftsvertrag als solches festgelegt wurde, aber von den Gesellschaftern gebraucht wurde, sei es auf Briefköpfen usw.
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Baron
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Beitrag von Baron »

Wird das Unternehmenskennzeichen ebenfalls automatisch inexistent?
ja, wenn es nicht weiterbenutzt wird (z.B. durch ein anderes unternehmen).


Bzw. geniesst das Unternehmenskennzeichen überhaupt Schutz, wenn es nicht im Handelsregister oder sonstwo eingetragen ist?

ja. entweder sofort bei der benutzungsaufnahme, wenn unterscheidungskraft gegeben. ohne unterscheidungskraft aber erst mit erlangung der verkehrsgeltung (siehe auch 5, 15 markengesetz zu den wirkungen).
Wir das Unternehmenskennzeichen automatisch Teil der GbR, wenn es selbst nicht im Gesellschaftsvertrag als solches festgelegt wurde, aber von den Gesellschaftern gebraucht wurde, sei es auf Briefköpfen usw.
wie "teil der gbr" ? das kennzeichen dient ja nur zur kennzeichnung. oder meinst Du mit dem teil was anderes ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Igidor,


die Frage mit dem "Teil der Gbr" hat sich erledigt, weil du die anderen Fragen schon dankenswerterweise beantwortet hast.


Ich frage mich nur, wie ein neugegründetes Unternhemen bzw. ein relativ junges Unternehmen die "Verkehrsgeltung" beweisen soll?
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Baron
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Beitrag von Baron »

Ich frage mich nur, wie ein neugegründetes Unternhemen bzw. ein relativ junges Unternehmen die "Verkehrsgeltung" beweisen soll?
gar nicht. ein ganz neues oder junges unternehmen hat ja gar keine verkehrsgeltung.
sein unternehmenskennzeichen ist nur dann geschützt, wenn es eben schon von sich aus unterscheidungskraft hat. wenn es keine hat, dann hat das unternehmen leider pech gehabt und muss sich die unterscheidungskraft durch verkehrsgeltung "erarbeiten".
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