folgender fiktiver fall:
Rechtsanwalt A schreibt in einem Forum wie hier einen Beitrag mit einer Frage. Daraufhin erhält er vom Moderator des Forums, Rechtsanwalt B eine Email mit persönlicher (nicht Pseudonym) Anrede. Die Email enthält dem Hinweis das man sich für die Beantwortung der Frage die Vertragsunterlagen anschauen müßte und der Anwalt B für Rückfragen zur Verfügung steht. Darunter Kanzleianschrift, Telefon etc.
Auf die Frage, woher er den die EMailadresse von A habe ( A hatte seine EMailadresse verborgen) antwortet B, er sei Moderator und könne diese so einsehen
Ein Fall des § 7 Abs 3 UWG (Abmahunun?)
Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz oder BRAO?
Abmahnung gegen RA wegen Email
Moderator: Verwaltung