Hallihallo,
ich hab ein blödes Problem: die Idiotenwiese (vulgo Inhaltsverzeichnis) hilft mir im Steuerrecht weder im Gesetz, noch in den Richtlinien (arbeite mit der nwb-Ausgabe). Beispiel von heute Nachmittag:
Muss ein Geschäftsführer (60% Beteiligung, 100000 Gehalt, 60000 erfolgsabhängige Zulage) Lohnsteuer zahlen? M.E. muss er, und zwar fürs Gehalt, aber wo steht das???
Gibt's nen Trick, sich schneller zurechtzufinden? Geht mir leider öfter so.
Dankeschön, Veronika (die jetzt wirklcih gleich so endet
[SteuerR] Wie find ich was in RiLi/H?
Moderator: Verwaltung
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Hallo Veronika,
das problem kenn ich auch noch aus meiner berufsausbildung zum Steuerfachangestellten.
also erstmal zu dem beispiel:
ich gehe mal davon aus du meinst einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Das Gehalt unterliegt auf jeden Fall dem LoSt-Abzug (§§ 38 i.V.m. 19 EStG). Dass es sich hier bei um ein Dienstverhältnis handelt, ergibt sich ja aus §611 BGB und somit bezieht der GF Gehalt womit §19 einschlägig ist. die erfolgsabhängige Zulage stellt sicherlich eine tantieme dar, die ebenfalls den tatbestand des §19 EStG erfüllt. M.E. müsste die Tantieme, trotz 60% beteiligung, im Zeitpunkt der Auszahlung dem LoSt-Abzug unterliegen und nicht wie bei einer Gewinnausschüttung im Zeitpunkt der Beschlussfassung wenn der Gesellschafter einen beherrschenden Gesellschafter darstellt.
zu deinem zweiten problem:
die Richtlinien "regeln" ja nur zweifelsfragen und die besteuerung von GF ist m.E. nicht zweifelhaft.
Meine Vorgehensweise bei der Arbeit mit RiLi:
SV auf das Gesetz übertragen und den einzelnen Paragraphen zuweisen. Wenn zu einem Teil des SV etwas zweifelhaft sein sollte überlege ich wo dieser Teil im Gesetz geregelt ist und schaue mir dann die zu dem Paragraphen gehörige Richtlinie bzw Hilfe an, dann sollte man eigentlich recht schnell fündig werden.
Ist etwas nicht dort geregelt ist es entweder nicht zweifelhaft oder noch nicht geregelt (was ja teilweise recht häufig ist), bleibt einem nur die Auslegung.
im RB-Verfahren kann man dann ne menge spass mit der FinVerw haben
achja ... und immer dran denken, alles was mit der Besteuerung von Arbeitnehmern zu tun hat findet man in den LoSt-RiLi und der alles andere was mit Tatbeständen die der ESt unterliegen findet man in der ESt-RiLi
hoffe dir ein wenig damit geholfen zu haben.
Ciao
Pat
das problem kenn ich auch noch aus meiner berufsausbildung zum Steuerfachangestellten.
also erstmal zu dem beispiel:
ich gehe mal davon aus du meinst einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Das Gehalt unterliegt auf jeden Fall dem LoSt-Abzug (§§ 38 i.V.m. 19 EStG). Dass es sich hier bei um ein Dienstverhältnis handelt, ergibt sich ja aus §611 BGB und somit bezieht der GF Gehalt womit §19 einschlägig ist. die erfolgsabhängige Zulage stellt sicherlich eine tantieme dar, die ebenfalls den tatbestand des §19 EStG erfüllt. M.E. müsste die Tantieme, trotz 60% beteiligung, im Zeitpunkt der Auszahlung dem LoSt-Abzug unterliegen und nicht wie bei einer Gewinnausschüttung im Zeitpunkt der Beschlussfassung wenn der Gesellschafter einen beherrschenden Gesellschafter darstellt.
zu deinem zweiten problem:
die Richtlinien "regeln" ja nur zweifelsfragen und die besteuerung von GF ist m.E. nicht zweifelhaft.
Meine Vorgehensweise bei der Arbeit mit RiLi:
SV auf das Gesetz übertragen und den einzelnen Paragraphen zuweisen. Wenn zu einem Teil des SV etwas zweifelhaft sein sollte überlege ich wo dieser Teil im Gesetz geregelt ist und schaue mir dann die zu dem Paragraphen gehörige Richtlinie bzw Hilfe an, dann sollte man eigentlich recht schnell fündig werden.
Ist etwas nicht dort geregelt ist es entweder nicht zweifelhaft oder noch nicht geregelt (was ja teilweise recht häufig ist), bleibt einem nur die Auslegung.
im RB-Verfahren kann man dann ne menge spass mit der FinVerw haben
achja ... und immer dran denken, alles was mit der Besteuerung von Arbeitnehmern zu tun hat findet man in den LoSt-RiLi und der alles andere was mit Tatbeständen die der ESt unterliegen findet man in der ESt-RiLi
hoffe dir ein wenig damit geholfen zu haben.
Ciao
Pat
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