KSchG anwendbar bei über 5 Mitarbeiter in versch. Zweigstellen?

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Dunja
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KSchG anwendbar bei über 5 Mitarbeiter in versch. Zweigstellen?

Beitrag von Dunja »

Hallo,

ist das KSchG anwendbar, wenn in der Filiale in der die Gekündigte ist weniger als 5 Angestellte tätig sind? Alle Filialen zusammengenommen weisen jedoch mehr als 5 Angestellte auf.

Vielen Dank im Voraus.

Dunja
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die Frage, die sich hier stellt, ist wohl, ob die 5 Filialen als 1 Betrieb gesehen werden können. § 1II BetrVG stellt eine Vermutung auf, wann ein gemeinsamer Betrieb vorliegt. Kommt dann wohl auf den konkreten Fall an, ob das zu bejahen ist
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