[Grundlagen] Recht
Moderator: Verwaltung
[Grundlagen] Recht
Welches Recht galt vor dem BGB, also vor dem Jahre 1896?
"Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), der Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB."
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrge ... Gesetzbuch
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrge ... Gesetzbuch
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2143
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
- Ausbildungslevel: RA
... und im übrigen trat das BGB am 1.1.1900 in Kraft, wenn mich nicht alle Sinne täuschen ...Welches Recht galt vor dem BGB, also vor dem Jahre 1896?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Stimmt, offiziell trat das BGB als "Jahrhundertwerk" erst 1900 in Kraft. Aber nachdem es bereits im Jahre 1896 verkündet worden war, haben die deutschen Gerichte es sofort angewandt. Immerhin hatte man jahrzehntelang an der Kodifikation gearbeitet, so daß die Regelungen weitgehend bekannt und anerkannt waren. Soviel Zeit nimmt sich der Gesetzgeber heute leider nicht mehr.
Und wenn es etwas mehr sein darf als das Beck-BGB, dann hilft auch die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit von Franz Wieacker weiter. Ist ein bißchen umfangreicher und nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand der Forschung, liest sich aber ganz hervorragend und sollte in der örtlichen Unibibliothek vorhanden sein.