[WirtschR] UWG - Anspruchsberechtigung ??

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furb
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[WirtschR] UWG - Anspruchsberechtigung ??

Beitrag von furb »

Habe eine kleine Frage:

Ich habe einen Verstoß gg. § 3 unbd §4 UWG, die Klagebefugnis ergibt sich aus §8 für die in Abs. 3 aufgezählten berechtigten, oder? Gibt es hier noch irgendetwas zu beachten, was die lange komplizerter macht ?

Danke
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Baron
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Beitrag von Baron »

unter umständen noch den abwehreinwand berücksichtigen (falls es einen gibt). sonst verjährung/verwirkung und solche allgemeinen sachen halt.
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