Habe eine kleine Frage:
Ich habe einen Verstoß gg. § 3 unbd §4 UWG, die Klagebefugnis ergibt sich aus §8 für die in Abs. 3 aufgezählten berechtigten, oder? Gibt es hier noch irgendetwas zu beachten, was die lange komplizerter macht ?
Danke
[WirtschR] UWG - Anspruchsberechtigung ??
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