ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete
Aus welcher Norm bzw. welchen Normen ergibt sich denn der Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die sechs Wochen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG abgelaufen sind?