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Hallole, sagt mal reicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers soweit,das u.U. im Betrieb mitgegessen werden muss? Sprich, eine Erzieherin wird aufgetragen mit den zu betreuenden Kindern Mittag zu essen. Der Arbeitgeber verlangt für dieses Essen allerdings auch noch Geld. Über § 315 komme ich wohl nicht raus, wie sieht es mit dem Essensgeld aus? Muss das nicht der Arbeitgeber bezahlen?
ich habe keine Bedenken gegen die Verpflichtung der Erzieherin mit den Kindern zu essen.
das direktionsrecht geht allerdings nicht soweit, dass die erzieherin auch noch für das essen bezahlen muss. das enstpricht nicht mehr billigem ermessen.