Hallo!
Ich schreibe derzeit an einer Diplomarbeit zum Thema Webmonitoring. Dabei geht es um Systeme die das Internet systematisch nach Informationen und Quellen zu einem bestimmten Untersuchungsgegenstand absuchen.
Meine Frage:
Wie wirkt sich das Urheberrecht auf solche Systeme aus, wenn ein solches System das Internet durchsucht und die relevanten Informationen in einer DB abspeichert und zur Analyse bereitstellt.
Müsste man dann theoretisch wie beim elektronischen Pressespiegel die Urheber der Webseiten, Beiträge in Foren, usw. um Erlaubnis fragen?
Bin offen für alle Infos und Links im Netz.
Rechtslage Webmonitoring
Moderator: Verwaltung