Hallihallo,
ich beschäfte mich im Moment mit dem Arbeitsrecht. Und da habe ich im Moment einen Fall an dem ich nicht weiterkomme.
Eine Person arbeitet bei einem Zustelldienst. Seit seiner Anstellung vor rund 2 Jahren hat er noch keinen Arbeitsvertrag. Nun ist es so das keine Kernarbeitszeiten ausgemacht wurden. Vielmehr ist es so das er oft abends um 23 Uhr angerufen wird, das er um 6 Uhr auf der Matte zustehen hat. Darüber ist er natürlich gar nicht glücklich. Wie kann er gegen diese kurzen "Abrufzeiten" vorgehen ? Welche Rechtsgrundlage gibt es ? Ich habe mal als erstes ins Arbeitszeitgesetz geschaut, bin dort aber nicht fündig geworden.
Gruss Jens
Flexible Arbeitszeit bzw. Arbeit auf Abruf
Moderator: Verwaltung