Download bei Tauschbörsen o.ä. strafbar?

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BuggerT
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Download bei Tauschbörsen o.ä. strafbar?

Beitrag von BuggerT »

Ich hatte heute schon eine interessante Diskussion betreffend den reinen Download aus Internet-Tauschbörsen, von FTP-Servern o.ä.

Der Upload fällt bei Tauschbörsen ja unzweifelhaft unter "Verbreiten" i.S.d. § 106 UrhG. Aber wie sieht es mit dem Download aus?

Der Wortlaut des § 106 UrhG spricht u.a. von "Vervielfältigen". Nun sehen wir uns die Funktionsweise der Tauschbörsen an: der User läd direkt von einem anderen User. Dadurch erstellt der User letztlich nichts anderes als eine Kopie des entsprechenden Files auf seinem Rechner. Somit läge nach meinem Verständnis ein "Vervielfältigen" i.S.d. § 106 UrhG vor.
Daran ändert m.E. auch die Tatsache nichts, dass ggfs. von Usern geladen wird, die das File nur zu Teilen und nicht komplett haben. Geladen werden zunächst bekanntlich lediglich Teile (sog. Chunks).
Relevant wird das im Bereich der Tauschbörsen wohl vor allem bei sog. Leecher-Mods, also Filesharing-Clients, bei denen der Upload deaktiviert wurde.

Dasselbe Problem stellt sich beim Download von einem FTP-Server. Auch hier erstellt der Sauger :D nichts anderes als eine Kopie der geschützten Datei auf seinem Rechner.

Meiner Meinung nach fällt also auch der reine Download der Dateien unter § 106 UrhG. Allerdings hatten wir heute weder Kommentare noch sonst irgendwelche Literatur zur Hand. In unseren Händen befand sich lediglich Bier :wink2:.

Was meint ihr? Würdet ihr mir zustimmen? Gibt es dazu vielleicht sogar schon Rspr?

Ich erinnere mich übrigens noch an die Aktion um ftpwelt.de. Dort wurde dann in der Presse bekannt gegeben, dass möglicherweise auch gegen die Nutzer Strafverfahren eingeleitet werden. Dies wäre ja nur dann möglich, wenn auch der reine Download strafbar wäre.
Leider habe ich das etwas aus den Augen verloren; ich weiß also nicht, ob es zu Strafverfahren gegen Nutzer gekommen ist.


Würde mich über ein paar Meinungen freuen!


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Re: Download bei Tauschbörsen o.ä. strafbar?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!

BuggerT hat geschrieben:Meiner Meinung nach fällt also auch der reine Download der Dateien unter § 106 UrhG. Allerdings hatten wir heute weder Kommentare noch sonst irgendwelche Literatur zur Hand. In unseren Händen befand sich lediglich Bier :wink2:.
ME. fällt ein solcher Download relativ klar unter "Vervielfältigen".

ABER: § 106 UrhG spricht von

"Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ein gesetzlich zugelassener Fall ist z.B. die Privatkopie (§ 53 UrhG). Aber Vorsicht, Recht auf Privatkopie gilt nicht für Software und auch nicht bei sonstigen Werken, die einen Kopierschutz haben (§ 95 a UrhG). Es gibt aber einen ziemlichen Streit, ob § 53 UrhG bei Tauchbörsen greift.
Ich erinnere mich übrigens noch an die Aktion um ftpwelt.de. Dort wurde dann in der Presse bekannt gegeben, dass möglicherweise auch gegen die Nutzer Strafverfahren eingeleitet werden. Dies wäre ja nur dann möglich, wenn auch der reine Download strafbar wäre.
Leider habe ich das etwas aus den Augen verloren; ich weiß also nicht, ob es zu Strafverfahren gegen Nutzer gekommen ist.
Die Verfahren laufen.


Alles Gute

Martin Bahr
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Guten Abend Herr Dr. Bahr,

vielen Dank für die Antwort :wink2:.



grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Re: Download bei Tauschbörsen o.ä. strafbar?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

RA Dr. Martin Bahr hat geschrieben:Ein gesetzlich zugelassener Fall ist z.B. die Privatkopie (§ 53 UrhG). Aber Vorsicht, Recht auf Privatkopie gilt nicht für Software und auch nicht bei sonstigen Werken, die einen Kopierschutz haben (§ 95 a UrhG). Es gibt aber einen ziemlichen Streit, ob § 53 UrhG bei Tauchbörsen greift.
So würde ich das auch sehen. Vielfach wird auch hervorgebracht, dass das Downloaden von Musikstücken eben deswegen legal sei, weil es einer dieser gesetzlichen Ausnahmetatbestände ist.
Ansatzpunkte sind da zwei vorhanden, meint Jasemine:
Für wen gilt die Privatkopie: Nur im privaten Verhältnis der Familie oder unter Freunden oder auch im Verhältnis zu anderen Usern bei Tauschbörsen.
Ab wann ist der Kopierschutz "geknackt": Auf der einen Seite darf man keine Programme mehr verwenden, die den Kopierschutz aushebeln. Auf der anderen Seite ist aber die Frage, ob man beim Abspielen einer CD mit Kopierschutz die Sperre nicht einfach dadurch umgehen kann, dass man das Audiosignal auf dem PC direkt wieder aufnimmt. Oder es lassen sich CDs, die deutlich den Aufdruck "Kopierschutz" haben, recht einfach und ohne Probleme in iTunes importieren - ist iTunes damit dann auch illegal?!

Von daher stellt die Jasemine mal provokant die Frage, ob man nicht einfach Lieder herunterladen darf eben weil es eine "Privatkopie" ist? Frage eben, wie weit die Privatkopie definiert wird.
Gelöschter Nutzer

Re: Download bei Tauschbörsen o.ä. strafbar?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!
Jasemine hat geschrieben:Für wen gilt die Privatkopie: Nur im privaten Verhältnis der Familie oder unter Freunden oder auch im Verhältnis zu anderen Usern bei Tauschbörsen.
Zu dieser und allen sonstigen Punkten empfehle ich den Artikel aus der c´t 2000: http://www.heise.de/ct/00/05/112/default.shtml

Da sich an § 53 UrhG und Musiktauschbörsen grundsätzlich nichts geändert hat (bis auf Kopierschutz), gelten die dortigen Ausführungen auch noch heute nach der Reform. Achtung: Am Ende des Artikels gibt es außerdem ein lesenswertes Interview.

Alles Gute

Martin Bahr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo.

Ich halte solche pseudowissenschaften Veröffentlichungen wie den obig verlinkten Harke Artikel für gefährlich.
Das gefährlichste ist wohl, dass sobald es zu Problemen mit den Urheberrechtschützern kommt, Hr. Harke weit weg ist und man sich dann ganz alleine mit den sehr konträren Ansichten auseinandersetzen muss.

Wieso man (heute noch) gute Chancen hat, keine Scherereien durchs Downloden zu bekommen, gehört wohl in ein Politikforum. Das es verboten ist, sollte einen aber besser bewusst sein.

MfG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend, lieber "Freund der Musikindustrie"
kdtimm hat geschrieben:...verboten ist, sollte einen aber besser bewusst sein.
Gibt es dafür auch eine juristische Begründung oder behauptest Du das hier einfach, ohne näher zu begründen, warum die in dem Artikel und auch hier im Thread genannten Gründe falsch sind?

Alles Gute

Martin Bahr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend.

Sehr trickreich diese Hochkomma. Ein bayrischer Frhr. hat schon mal deswegen geklagt...

Tatsache ist jedoch, dass es im Gesetz nichts gibt, das diese Annahme stützt. Im Gegenteil, die Prämisse die Gesetze “ihren Sinne nach” auszulegen, muss zu einen gegenteiligen Schluss führen.

Meine Kritik wendet sich deshalb auch gegen solche Artikel, sie Fachwissen und Autorität suggerierend, zumindest sehr fragwürdige Informationen transportieren.

MfG
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