Aufnahme vom Webradio

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aufnahme vom Webradio

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Musikindustrie ist ja der Ansicht, dass die Aufnahme vom Webradio strafbar ist und gegen das UrheberR verstößt.

Gibt es hierzu ein Urteil des BGH oder werden solche Fälle noch vor den Anfangsinstanzen verhandelt?

Welche Urteile gibt es zu dieser Problematik?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Mmhh, ich hatte zwar noch kein Urheberrecht und habe auch sonst noch kein Buch o.ä. dazu gelesen, aber ich würde hier sagen, dass § 53 I UrhG eingreifen muss:
Eine "offensichtlich rechtswidrig hergestelle Vorlage" liegt hier zB im Gegensatz zu Tauschbörsen sicher nicht vor.

Damit würde es sich aber um einen gesetzlich zugelassenen Fall der Vervielfältigung handeln, so dass eine Strafbarkeit nach § 106 UrhG ausscheidet.

Wie gesagt, dass nur meine Einschätzung. Evlt kann Hr. Dr. Bahr mehr dazu sagen.

Übrigens: hast du eine Quelle dafür? Wie begründet die Musikindustrie ihre Meinung?


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!
BuggerT hat geschrieben:Evlt kann Hr. Dr. Bahr mehr dazu sagen.
Mir ist der Sachverhalt nicht ganz klar.

Ist gemeint, das Web-Radio sendet selber rechtswidrigerweise Musikstücke? Oder ist damit gemeint, ob ich befugt bin, Stücke aus dem Web-Radio privat für mich zu benutzen?

Alles Gute

Martin Bahr
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Also ich habe das jetzt so verstanden, dass von "legalem" Web-Radio für den privaten Gebrauch Mitschnitte zB in Form von *.mp3-Dateien angefertigt werden.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!
BuggerT hat geschrieben:Also ich habe das jetzt so verstanden, dass von "legalem" Web-Radio für den privaten Gebrauch Mitschnitte zB in Form von *.mp3-Dateien angefertigt werden.
Dann ist das Ganze doch klar von § 53 Abs.1 UrhG gedeckt und die Problematik des Halbsatzes ("soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird") kommt hier gar nicht zum Tragen, weil das Web-Radio eine legale Vorlage ist.

Alles Gute

Martin Bahr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zunächst einmal: Danke für die Antwort.

Die Frage war schon so gemeint, dass man vom normalen Webradio die Musikstücke aufnimmt.

Ja, wie begründet die Musikindustrie ihre Meinung. Gute Frage. Das Thema kam vor einem Jahr in einem Fernsehbeitrag. Wenn ich mich nicht irre muss es dazu auch einen Prozess gegeben haben. Bin mir aber nicht sicher.

Die Frage ist ja, ob es einen Unterschied gibt zu der alten Cassette, auf der ich Musikstücke aufgenommen haben und ggf weitergegeben habe.
Die geschnittenen mp3-Files werden ja auf CD gebrannt. Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied. Wo die Musikindustrie einen sieht, ist mir schleieerhaft.
Denn genau das stört die Musikindustrie. Jemand nimmt die Titel auf, und gibt sie dann weiter. Werde mich mal über das Thema schlau machen. Klingt interessant.
Danke nochmals.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Klar stört die Musikindustrie das :wink2:. Und mich stört diese schwachsinnige Kampagne der Musik- wie auch der Filmindustrie [-X.

Oder noch besser sind die Helden, die die StA Karlsruhe nunmehr mit mehr als 18.000 Strafanzeigen allein wegen eines Computer-Spiels bombadiert und damit wohl fast lahmgelegt haben. Insgesamt waren es wohl sogar noch mehr. Und weil das ja noch nicht reicht, wirbt oder vielleicht doch besser droht man damit, pro Woche weitere 10.000 Anzeigen nachliefern zu können.

Ich will damit nicht von der Hand weisen, dass Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden müssen. Aber die Art und Weise, wie das alles höchst medienwirksam breitgetreten wird, ist meines Erachtens unter aller S**.

Ich bitte, die Entgleisungen zu entschuldigen :wink2:. Darüber könnte ich mich stundenlang aufregen.

Vielleicht bekommt das ganze Spektakel zumindest dadurch bald einen Dämpfer, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags für zulässig und begründet hält. Ich weiß jetzt auswendig gar nicht, ob über die Annahme schon entschieden wurde.

Übrigens wird der immer wieder in diesem Zusammenhang auftauchende § 95a UrhG von einem beachtlichen Teil der Literatur für verfassungswidrig gehalten.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@BuggerT

Worum geht es in der Verfassungsbeschwerde?

Habe davon noch nichts gehört.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

@Pokerface

Alles, was du dazu wissen musst, steht hier: KLICK!!

Wenn du das aber alles lesen willst - wie ich es gemacht habe - musst ein bisschen Zeit mitbringen :wink2:.


grtz
BuggerT
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