[WirtschR] Musical umschreiben

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

[WirtschR] Musical umschreiben

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe einige Fragen bezüglich des Umschreibens eines Musicals.
Ist es gesetzlich erlaubt ein Musical zu verändern sofern man die Lizenzen für die Aufführung erworben und dies in einem schulischen Rahmen durchzuführen plant?
Ist man an gewisse Vorgaben gebunden das Stück zu einem bestimmten Prozentsatz umzuschreiben?
Gibt es Möglichkeiten den Urheber nicht auf diese Änderungen hinweisen zu müssen?
Ist es möglich nach UrhG §57 (Unwesentliches Beiwerk) Teile des Stückes zu übernehmen (Lieder,Personen) den Handlungsort und die Charaktereigenschaften jedoch zu ändern?

Danke im Vorraus,
Nefusa
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

zur letzten frage: das koennte ueber 24 abs. 1 UrhG laufen als freie bearbeitung und ist insofern weder zustimmungs- noch verguetungsbeduerftig. dies setzt voraus, dass das "bearbeitete" ergebnis seinerseits werkqualitaet hat.

die grenze zur erlaubnispflichtigen bearbeitung isv 23 UrhG ist jedoch zu beachten und in der regel schmal.

57 passt nicht, weil der den fall regelt, dass zwei werke "nebeneinander" wahrnehmbar gemacht werden, das eine jedoch gar nicht "gemeint", sondern eben nur beiwerk ist. dein fall ist ja der, das eines quasi aus dem anderen entsteht.

das auffuehrungsrecht als solches umfasst keine bearbeitungen, vgl. 19 abs. 2 und 3 UrhG.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke sebovic,
das hilft mir auf jeden Fall weiter.

Nefusa
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