Festsetzung von Gegenstandswerten bei Rechtsanwälten

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Festsetzung von Gegenstandswerten bei Rechtsanwälten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen, aufgrund einer unachtsamen Nutzung eines ca. DIN A6 großen Stadtplanausschnitts stehe ich nun vor Kostenforderungen seitens der Firma M**** [bitte keine Namen von Dritten hier, editiert vom Mod] über deren Anwälte von 800 Euro, was aber nur zur Info dient, um die Verhältnisse zu vertstehen. Gleichzeitig hat der Anwalt als Gegenstandswert auf seiner Kostenaufstellung 6766,36 Euro eingetragen, woraus sich dann eine Anwaltsgebühr von fast 500 Euro ergibt, die in keinem Verhältnis mehr zum eingeforderten Schaden steht. Wie kann so etwas sein? Hier wird doch dem Mißbrauch von Streitwerten jede Tür geöffnet. Auf Anfrage wurde mir nur gesagt, dass dieses etwas mit der geforderten Unterlassungserklärung zu tun hat.
Kann mir hier jemand sagen, wie sich diese Zahlen ergeben und ob es hier ein reiner Wilkürakt einer Kanzlei ist, den Gegenstandswert so viel höher festzulegen.

Ich finde alleine die Tatsache, dass Anwälte sofort ohne Rücksprache eingeschaltet und tätig werden können (ohne jeglichen Versuch einer friedlichen Regelung) eine Abartigkeit in unserem Rechtssystem.

Danke für die Info vorab
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