ich bin mir nicht sicher,ob ich mit meiner frage hier richtig bin,aber ich werde sie dennoch schreiben.kann ja sein,dass ich hier im richtigen forum bin.
ich habe mal gehört,dass prokuristen keine ev abgegeben haben dürfen und der "vertrag" notariell beglaubigt wird.habe ich mich getäuscht? kann mir jemand sagen,wo ich das nachlesen kann?
wäre sehr dankbar,wenn mir jemand helfen könnte
prokuristen dürfen keine ev abgegeben haben
Moderator: Verwaltung
Die Regelungen zur Prokura finden sich in §§ 48 ff HGB.
Die Prokura muss ausdrücklich erteilt sein und ist von demjenigen, der sioe erteilt hat zum Handelsregiser anzumelden. Die Prokura ist demnach nicht als notarielle Urkunde abzufassen.
Das mit der eV trifft aber wohl eher den GF einer GmbH (z.B.)
Die Prokura muss ausdrücklich erteilt sein und ist von demjenigen, der sioe erteilt hat zum Handelsregiser anzumelden. Die Prokura ist demnach nicht als notarielle Urkunde abzufassen.
Das mit der eV trifft aber wohl eher den GF einer GmbH (z.B.)