**** Auktion erlaubt? Muss Käufer zahlen?
Moderator: Verwaltung
**** Auktion erlaubt? Muss Käufer zahlen?
Der Verkäufer V hat bei **** in den Bereich Motorrad & Roller ein Bild von einem Motorroller zum Verkauf eingestellt. Nun können einige Interessenten nicht lesen und meinen es sein ein Roller der hier verkauft wird und bieten überhöte Preise für dieses Bild. Ausserdem hat der Verkäufer diesen Rechtlichen hinweis zu der Auktion geschrieben. Aufgrund des neuen EU-rechts, bin ich gezwungen, noch folgenden Hinweis zu geben. Dies ist ein Privatverkauf eines gebrauchten Artikels. Der Artikel wird so wie er ist verkauft. Für weitere Mängel wird nicht garantiert. Mit Abgabe ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden auf die Ihnen zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Stelle Sie daher vor dem Gebot Ihre Fragen, falls Unklarheiten bestehen und bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Ist es erlaubt in diesem Bereich ein Bild von einem Roller zu verkaufen und muss der Käufer letzten endes das Geld bezahlen?
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Zivilrechtlich einfach zu beantworten. Viel interessanter ist in diesen Fällen aber die strafrechtliche Komponente. Je nach Gestaltung des Angebotes kann hier nämlich meines Erachtens durchaus ein (versuchter) Betrug vorliegen - in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Angebotsschreiben in rechnungsähnlicher Form.