Hallo zusammen,
ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema des Realsplitting und versuche herauszubekommen, wie/ob man als Unterhaltsleistender die erhaltene Zustimmung des Unterhalt-Erhaltenden widerrufen kann.
Dass derjenige, der den Unterhalt bekommt, widerrufen kann, habe ich schon herausgefunden, aber ob der andere das auch kann, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Vielleicht weiß ja jemand von Euch einen Rat.
Ich bin sehr auf Antworten gespannt und für jeden Hinweis dankbar.
Gruß,
Nicole
[SteuerR] Realsplitting
Moderator: Verwaltung