[SteuerR] Anachronistische Steuersystematik oder pure Beutelschneiderei?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

[SteuerR] Anachronistische Steuersystematik oder pure Beutelschneiderei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bonuszahlungen, die sich am Betriebsergebnis orientieren, sind in der gewerblichen Wirtschaft ein übliches Instrument, um die Mitarbeiter zu motivieren und leistungsabhängig zu entlohnen. Das Betriebsergebnis ist aber regelmäßig erst nach Ablauf des Geschäftsjahres bekannt, für das der Bonus häufig als verbindlicher Gehaltsbestandteil gezahlt werden soll. Zwischen Arbeitsleistung und Bonuszahlung kann weitere Zeit vergehen, weil Aufsichtsgremien der Zahlung zuvor zustimmen müssen. Verbleibt der Mitarbeiter während dieser Zeit im Unternehmen, so kann der Bonus im Folgejahr gezahlt und mit dem Einkommen des Folgejahres nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen und beginnt eine neue Tätigkeit, dann sieht die Sache ganz anders aus. Da die Bonuszahlung in diesem Falle dann erfolgt, wenn der frühere Mitarbeiter aus seiner neuen Tätigkeit Einkünfte erzielt, wertet die Steuergesetzgebung die Bonuszahlung für die frühere Tätigkeit faktisch so, als ob zum Zeitpunkt der Bonuszahlung ein zweites Arbeitsverhältnis bestünde, und besteuert den Bonus entsprechend höher. Dadurch werden Arbeitsplatzwechsler bei Bonuszahlungen steuersystematisch abgestraft. Ich bin gespannt, wie andere Diskutanten dieses Problemfeld beurteilen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

mE wird es nicht höher besteuert, weil ein "zweites" arbeitsverhältnis angenommen wird, sondern aufgrund der steuerprogression. und dies hat dieselbe folge, wie wenn der stpfl im selben unternehmen bleibt. da alles, das lfd. gehalt sowie die bonuszahlungen (tantiemen), einkünfte aus nichtselbständiger arbeit darstellen.

jedoch wird gegebenfalls die ESt-vorauszahlung (also hier die LoSt) höher bemessen. dies ist die alleinige folge einer faktischen annahme eines weiteren arbeitsverhältnis. dies ist jedoch lediglich eine vorausszahlung auf die ESt. dies wird mE deswegen höher bemessen, da sich die LoSt Klassen ebenfalls an der steuerprogression orientieren und man wahrscheinlich unterstellt (weiß ich aber nicht), dass die, die "mehrere" jobs haben auch mehr verdienen.

grüsse
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