Habe bei gamestar den Artikel über den Verkauf von virtuellen Gegenständen gelesen.
Auf Seite 6 des Artikels kam dann die Frage, wer denn haftet, wenn der Server abstürzt oder ein Gegenstand geklaut wird oder das Speil durch den Betreiber eingestellt wird
Wie sieht dazu die Rechtslage in Dtl. aus? Gibt es diesbezüglich irgendein Urteil? Die Fragen die in diesem Artikel aufgeworfen wurden sind mE ziemlich interessant.
ME greift aber der § 823 in solchen Fällen nicht. Oder was denkt ihr?
http://www.gamestar.de/magazin/reports/27707/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Haftung bei Verlust von virtuellen Gegenständen
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Haftung bei Verlust von virtuellen Gegenständen
ich würde da das ganze normale leistungsstörungsrecht anwenden. wenn gegenstand schon übergeben und so etwas passiert, dann haftet niemand, sondern der käufer trägt eben das risiko.Pokerface hat geschrieben:Habe bei gamestar den Artikel über den Verkauf von virtuellen Gegenständen gelesen.
Auf Seite 6 des Artikels kam dann die Frage, wer denn haftet, wenn der Server abstürzt oder ein Gegenstand geklaut wird oder das Speil durch den Betreiber eingestellt wird
Wie sieht dazu die Rechtslage in Dtl. aus? Gibt es diesbezüglich irgendein Urteil? Die Fragen die in diesem Artikel aufgeworfen wurden sind mE ziemlich interessant.
ME greift aber der § 823 in solchen Fällen nicht. Oder was denkt ihr?
http://www.gamestar.de/magazin/reports/27707/ (Verwaister Link automatisch entfernt)