aktuelle Rechtslage bei Emule/Edonkey Foren

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

aktuelle Rechtslage bei Emule/Edonkey Foren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

erstmal hoffe ich, dass ich im richtigen Bereich gelandet bin. Ansonsten bitte verschieben.

Nun zu meiner Frage:

Wie sieht die aktuelle Rechtslage bei Foren aus, die sich mit dem Thema Emule/Edonkey bzw. allgemein Tauschbörsen beschäftigen?
Was darf auf so einem Forum diskutiert werden ohne dass man sich strafbar macht?

1. Ich denke Links, die, wenn man auf sie klickt, eine Downloaddatei in einer Tauschbörse wie Emule/Edonkey, hinzufügen, sind nicht erlaubt. Bin mir aber nicht sicher. Wäre es in so einem Fall erlaubt indirekte Links zu setzen, d.h. dass der Link nicht klickbar ist, sondern manuell eingefügt werden muss?

2. Nehmen wir mal an, es existiert im Emule/Edonkey-Netzwerk eine Version eines aktuellen Kinofilms. Darf diese Version auf so einem Board diskutiert werden (Qualität, Ton, Sprache, Verbreitung des Films etc.) oder ist das strafbar?

3: Dürfen verschiedene Versionen von Tauschbörsen (z.b. verschieden Emule Versionen) und deren Einstellungen und Funktionsweise diskutiert werden?

4. Dateien zum Download dürfen wahrscheinlich nicht angeboten werden, aber auch da bin ich mir nicht sicher. Wie sieht da die Rechtslage aus?

5. Ist der sogenannte Disclaimer, der vor ein Forum gesetzt wird, so eine Art Freischein, um alles auf solchen Seiten zu diskutieren?

6. Gibt es noch andere Dinge, die auf solchen Foren erlaubt bzw, verboten sind?

Ich entschuldige mich schonmal für meine vielen Fragen, aber ich hoffe, ihr könnt sie mir trotzdem
beantworten.

Nun noch zu meiner Intention, warum ich diese Fragen stelle:
Urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zu verbreiten, ist ja strafbar. Dabei finde ich aber, dass die Macher diverser Seiten auf denen diese urheberrechtlich geschützten Dateien angeboten werden, sich ja eigentlich in einem viel höheren Maße strafbar machen müssten, als die Nutzer der Tauschbörsen. Aber warum gibt es dann so viele einschlägige Seiten/Foren auf denen urheberrechtlich geschützte Dateien, zum Download (auch indirekt über nicht klickbare Links, die manuell eingefügt werden müssen) angeboten werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Seiten der Staatsanwaltschaft nicht bekannt sind. Wie kann es also sein, dass die Betreiber dieser Seiten so ohne weiteres Dateien anbieten können? Ich bin der Meinung, wenn man gegen Tauschbörsen vorgehen will, sollte man doch dort anfangen, aber anscheinend ist das ja nicht verboten, sonst würde es nicht mehr so viele dieser Seiten geben.

Hoffe, ihr wisst was dazu

MfG
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