Österreichisches und deutsches Recht

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Österreichisches und deutsches Recht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ähnlich oder doch ganz verschieden?

Sind die allg. Begriffe gleich und unterscheidet es sich nur bei der untersch. Anordnung der Paragraphen oder gibt es schon bei wichtigen Begriffen unterschiede?
Benutzeravatar
Arnold
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1971
Registriert: Donnerstag 13. Oktober 2005, 14:56
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Arnold »

Bin zwar kein Anwalt, fühle mich jetzt aber mal als in OÖ wohnender Deutscher der an der Uni Passau studiert angesprochen...

Es gibt einige grundlegende Unterschiede. Im deutschen Recht haben wir das Abstraktionsprinzip. Das heißt wir trennen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte.

Beispiel: Ich gehe in die Buchhandlung und schließe mit dem Buchhändler einen Kaufvetrag über ein Buch (§ 433 BGB).
Der Buchhändler übergibt mir das Buch (§929 BGB).

Dies sind zwei voneinander zu trennende Vorgänge. Würde sich rausstellen, daß der Kaufvertrag nichtig ist (wenn ich beispielsweise geschäftsunfähig gewesen wäre), würde das die Verfügung über das Buch nicht berühren. Der Buchhändler könnte dann allerdings das Buch aus Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) verlangen.

In andere Ländern (fast allen), erwirbt man mit dem Kaufvertrag direkt Eigentum, ist der Vetrag unwirksam ist das Eigentum mit weg.

Außerdem habe ich gelesen, daß das österr. Bereicherungsrecht wesentlich einfacher sein soll (§§ 877 ff. ABGB). Hab ich letztens mal gebraucht weil sich die GIS an mir bereichert hat.

BGB und ABGB sind völlig anders aufgebaut.

In Deutschland kann man grundsätzlich nur Eigentum besitzen, in Österreich auch Rechte (keine Ahnung wie das jetzt genau ist, aber das hat ein Prof bei uns mal gesagt).
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Arnold hat geschrieben: In Deutschland kann man grundsätzlich nur Eigentum besitzen, in Österreich auch Rechte (keine Ahnung wie das jetzt genau ist, aber das hat ein Prof bei uns mal gesagt).
Für mich jetzt schon das Posting des Monats.
Benutzeravatar
Arnold
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1971
Registriert: Donnerstag 13. Oktober 2005, 14:56
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Arnold »

Ja, man kann ja mal an Fehler machen. Ich meinte daß man grdstzl. nur körperliche Gegenstände besitzen kann.

Wenn man nebenher Sachenrecht macht, kommt da scho mal was durcheinander. LOL
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
Antworten