Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir helfen:
Wenn ein "Eingedeutschter" und eine Georgierin in Deutschland heiraten, ist dann in irgendeiner Form auch georgisches Recht anwendbar? Prozessual ja sicher nicht, aber vielleicht materiell?
Danke im Voraus,
Michaela
Georgische Rechtsanwendung?
Moderator: Verwaltung
- j_laurentius
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Georgisches Recht?
Nein, Unterhaltspflichten bestehen keine.
Ich hatte nur noch nie eine Scheidung mit Auslandsbezug, deshalb weiß ich nicht, ob vielleicht materiellrechtlich georgisches Recht anzuwenden ist.
Die Eheleute haben keine Kinder und waren auch nur zwei Jahre zusammen.
Ist das also alles deutsch und ganz einfach?
Liebe Grüße,
Michaela
Ich hatte nur noch nie eine Scheidung mit Auslandsbezug, deshalb weiß ich nicht, ob vielleicht materiellrechtlich georgisches Recht anzuwenden ist.
Die Eheleute haben keine Kinder und waren auch nur zwei Jahre zusammen.
Ist das also alles deutsch und ganz einfach?
Liebe Grüße,
Michaela
- j_laurentius
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