Georgische Rechtsanwendung?

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Gelöschter Nutzer

Georgische Rechtsanwendung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir helfen:
Wenn ein "Eingedeutschter" und eine Georgierin in Deutschland heiraten, ist dann in irgendeiner Form auch georgisches Recht anwendbar? Prozessual ja sicher nicht, aber vielleicht materiell? :-k

Danke im Voraus,
Michaela
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo Michaela,

in welcher Form sollte georgisches Recht Anwendung finden? Also, hat Deine Frage einen speziellen Hintergrund (etwa hinsichtlich Unterhaltspflichten etc.)?

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Georgisches Recht?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, Unterhaltspflichten bestehen keine.
Ich hatte nur noch nie eine Scheidung mit Auslandsbezug, deshalb weiß ich nicht, ob vielleicht materiellrechtlich georgisches Recht anzuwenden ist.
Die Eheleute haben keine Kinder und waren auch nur zwei Jahre zusammen.

Ist das also alles deutsch und ganz einfach? =D>

Liebe Grüße,
Michaela
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Das ist alles deutsch und ganz einfach :) Sobald auch nur ein Ehegatte Deutscher ist bzw. die Ehegatten in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, kann die Scheidung ganz normal nach deutschem Recht durchgeführt werden.
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