Hallo Forum,
wie berechne ich denn, den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, wenn im zu Grunde liegenden Fall kein konkreter Betrag gefordert wird bzw. abgewehrt werden soll.
Beispiel: Der Anwalt soll ein Arbeitszeugnis überprüfen. Wie berechnet sich in diesem Fall der Gegenstandswert?
Besten Dank im Voraus.
Dunja
Gegenstandswert, wenn kein konkreter Betrag im Raum steht?
Moderator: Verwaltung
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Re: Gegenstandswert, wenn kein konkreter Betrag im Raum steht?
schau mal in die kommentierungen für § 3 ZPO, dort findet sich in den meisten kommentaren umfangreich ausführungen zu verschiedenen schlagworten. für das arbeitszeugnis dürfte ein gegenstandswert von einem brutto-lohn in ordnung sein. leider nicht gerade viel ..
streitwertkommentar ??? oder wie wäre es mit googlen (streitwert, zeugnis)??? hab auf anhieb einigermaßen passende fundstellte gefunden (http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/streitwert.html).
ansonten gebe ich gandalf recht, kommentierungen um den § 3 ZPO z. B. im Zöller sind nicht schlecht. für mietrecht lohnt sich ein blick in lützenkirchen, anwaltshandbuch mietrecht; im arbeitsrecht könnten sich küttner und hümmerich als hilfreich erweisen
*klugscheiss*
ansonten gebe ich gandalf recht, kommentierungen um den § 3 ZPO z. B. im Zöller sind nicht schlecht. für mietrecht lohnt sich ein blick in lützenkirchen, anwaltshandbuch mietrecht; im arbeitsrecht könnten sich küttner und hümmerich als hilfreich erweisen
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