Gegenstandswert, wenn kein konkreter Betrag im Raum steht?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Dunja
Power User
Power User
Beiträge: 414
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2004, 12:19

Gegenstandswert, wenn kein konkreter Betrag im Raum steht?

Beitrag von Dunja »

Hallo Forum,

wie berechne ich denn, den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, wenn im zu Grunde liegenden Fall kein konkreter Betrag gefordert wird bzw. abgewehrt werden soll.

Beispiel: Der Anwalt soll ein Arbeitszeugnis überprüfen. Wie berechnet sich in diesem Fall der Gegenstandswert?

Besten Dank im Voraus.

Dunja
Gelöschter Nutzer

Re: Gegenstandswert, wenn kein konkreter Betrag im Raum steht?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schau mal in die kommentierungen für § 3 ZPO, dort findet sich in den meisten kommentaren umfangreich ausführungen zu verschiedenen schlagworten. für das arbeitszeugnis dürfte ein gegenstandswert von einem brutto-lohn in ordnung sein. leider nicht gerade viel .. :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

streitwertkommentar ??? oder wie wäre es mit googlen (streitwert, zeugnis)??? hab auf anhieb einigermaßen passende fundstellte gefunden (http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/streitwert.html).

ansonten gebe ich gandalf recht, kommentierungen um den § 3 ZPO z. B. im Zöller sind nicht schlecht. für mietrecht lohnt sich ein blick in lützenkirchen, anwaltshandbuch mietrecht; im arbeitsrecht könnten sich küttner und hümmerich als hilfreich erweisen

*klugscheiss*
Dunja
Power User
Power User
Beiträge: 414
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2004, 12:19

Beitrag von Dunja »

Ich danke Euch:-)
Antworten