Arbeitsrecht: Außgerichtl. Kostentragungspflicht Anwaltskosten

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Arbeitsrecht: Außgerichtl. Kostentragungspflicht Anwaltskosten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gilt der § 12a ArbGG (im arbeitsgerichtl. Verfahren hat jede Partei seine Kosten selbst zu tragen) auch für ein (vorgelagertes) außergerichtliches Tätigwerden des Anwalts (mal unterstellt es besteht eine grds. Schadensersatzpflicht der Gegenseite welche auch die Anwaltskosten umfassen würde)?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nach meinem kenntnisstand ja - uraltrechtsprechung des bag (1953 oder so) ... keine kostenerstattung der außergerichtlichen ra-kosten ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Auch wenn es zu gar keinem arbeitsgerichtl. Verfahren kommt? Also nur ein außergerichtl. Tätigwerden des RA.

Wortlaut des §12a spricht klar dagegen. Evtl. aus Sinn+Zweck der Vorschrift?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

BAG in Arbeitsrechtliche Praxis ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14

hatte die diskussion schon in anderen foren ...
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