Vorprozessuale Anwaltskosten bei Nicht-Zahlungsansprüchen

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corpusiuris
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Vorprozessuale Anwaltskosten bei Nicht-Zahlungsansprüchen

Beitrag von corpusiuris »

Hallo!

Wie wird eigentlich der Streitwert bestimmt bei Ansprüchen auf Duldung, Unterlassung, zB aus persönlichem Namensrecht? OK klar, der wird geschätzt. Aber was ist, wenn die Sache nie zu Gericht geht, kann man sich dann als Anwalt einfach einen beliebig hohen Streitwert ausdenken, um die Gebühren zu erhöhen? In dem Fall wird ja die anwaltliche Schätzung nicht von einer objektiven Instanz überprüft.

Ich schätze, das einzige Risiko des Anwalts bestünde darin, dass der Mandant sich weigert zu zahlen. Die dann folgende Zahlungsklage würde dazu führen, dass der Richter die Anwaltsrechnung materiell prüft.

Seht Ihr das auch so?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bei solchen Rechtsfragen ist es immer besser, den Streitwert mit seinem Mandanten abzustimmen und sich bestätigen zu lassen. Dann gibt´s auch keine Probleme. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung kann dann der RA auf die Vereinbarung hinweisen und sich nur auf die Frage der angemessenen Rahmengebühr beschäftigen.
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